Wohnungskauf durch Ausländer in der Schweiz: Was erlaubt ist – und was nicht

Die Schweiz hat eines der strengsten Regime für den Immobilienerwerb durch ausländische Staatsbürger – geregelt durch das sogenannte „Lex Koller“. Dabei gilt:

  • Nicht alle Ausländer dürfen Wohneigentum in der Schweiz erwerben.

  • Der Kauf ist in vielen Fällen nur mit einer Bewilligung möglich, insbesondere bei Ferienwohnungen.

  • Es gelten Einschränkungen bei der Nutzung und beim Wiederverkauf.

  • Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) haben in der Regel mehr Freiheiten, EU-/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung oft auch.

  • Bei juristischen Personen (z. B. Holdings oder Stiftungen) ist die Prüfung besonders komplex.

Ein erfahrener Anwalt prüft, ob ein Kauf rechtlich zulässig ist, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und begleitet den gesamten Erwerbsprozess.

Unser Tipp: Beginnen Sie niemals einen Immobilienkauf als Ausländer ohne rechtliche Abklärung – sonst drohen Ablehnungen oder gar Rückabwicklungen.